Während dem Aufenthalt im Jugendraum gelten die selben Regeln wie während dem Unterricht. 

 

Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt:

Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in den Jugendraum und an die Anlässe mitzubringen und dort zu konsumieren. Waffen und Waffenattrappen in den Jugendraum oder an Anlässe mitzubringen. Das Konsumverbot gilt vom Beginn bis zum Ende des Aufenthalts, für Jugendliche die sich im Jugendraum anmelden. Wenn sich die Jugendlichen ausserhalb vom Jugendraum & des Schulareals befinden, liegt die Verantwortung bei den Eltern. Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen wird der Zutritt verweigert. Bei Missachtung der Regeln, werden die Eltern Informiert und es folgt ein Verweis. Bei Wiederholung kann eine Sperrfrist ausgerufen werden.  

 

Abfall & Ordnung:

Der Müll wie z.B. aus den Käufen des Kioskes, muss  in den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen im Jugendraum entsorgt werden. Bevor die Jugendlichen den Jugendraum verlassen, ist jeder für seinen Abfall selbst verantwortlich und hat diesen korrekt zu entsorgen. Es ist im Jugendraum, sowie auch ausserhalb des Jugendraumes auf Ordnung zu achten. 

 

Sorgfaltspflicht:

Jeder Benutzer & jede Benutzerin des Jugendraumes hat dem Mobiliar und der Einrichtung Sorge zu tragen. Schäden sind der Aufsicht zu melden.  Für fahrlässige Beschädigungen muss der Verursacher, die Verursacherin selbst aufkommen.